Mietbedingung:
Anzahlung : 20 % des Mietpreises bei Abschluss des Mietvertrages,
innerhalb von 14 Tagen
Restzahlung : 3 Wochen vor der Anreise
keine Kaution
Anreisetag : 15:00h - 17:00h Uhr
Abreise : bis 10:00h Uhr Schlüssel bei dem Verwalter
abgeben.
Vertragsabschluss:
der Mietvertrag kommt zustande, wenn der Mieter den Mietvertrag
unterschrieben an den Vermieter zurück geschickt hat. Die Ferienwohnung
ist ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke vermietet und darf nur
mit der im Mietvertrag angegebenen maximalen Personenzahl belegt
werden.
Haftung und Pflichten des Mieters:
1) Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände sind sorgsam zu
behandeln. Beschädigungen sind nach Feststellung unverzüglich
dem Verwalter zu melden. Der Mieter haftet für die durch ihn
verursachten Beschädigungen am Objekt oder den darauf
befindlichen Gegenständen.
2) Der Mieter verpflichtet sich, an die im Hausflur ausgehängte
Hausordnung zu halten.
3) Das Rauchen ist innerhalb des Gebäudes und in der Wohnung
nicht gestattet.
4) Die Haltung von Haustieren ist nicht gestattet.
5) Die Wohnung ist mit maximal 4 Personen und 1 Kleinkind
zu belegen.
6) Zuwiderhandlung zu Punkten 4) und 5) wird zusätzlich eine
Nachforderung von 50,00 Euro/Tag nachsichziehen und
zukünftig nicht mehr als Mieter berücksichtigt. Etwaige Schäden,
die durch die Zuwiderhandlung entstehen gehen zu Lasten des
Mieters und werden ihm gesondert in Rechnung gestellt.
7) Die Unterkunft ist vollständig möbliert eingerichtet und im
vorgefundenen Zustand zurückzugeben.
Mietdauer :
Am Anreisetag stellt der Vermieter/Verwalter dem Mieter die Wohnung
ab 15:00h Uhr im vertragsgemäßen Zustand zur Verfügung. Sollte die
Anreise später als 17:00h Uhr erfolgen ist dem Verwalter dies
rechtzeitig mitzuteilen. Am Abreisetag ist die Wohnung bis 10:00h Uhr
dem Verwalter in besenreinem Zustand zu übergeben. Desweiteren wird
darum gebeten die Bettwäsche abzuziehen, das Geschirr zu spülen, sowie
die Papierkörbe und Mülleimer zu leeren.
Rücktritt durch den Mieter :
Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit durch schriftliche Erklärung
gegenüber dem Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist
der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Vermieter.
Dem Mieter steht es frei einen Nachmieter zu benennen oder geltlichen
Ersatz zu leisten.
Der Vermieter hat nach Treu und Glauben eine nicht in Anspruch genommene Unterkunft anderweitig zu vermieten und muss sich das
dadurch ersparte auf die von ihm geltend gemachten Stornogebühren
anrechnen lassen. Hierbei weise ich daraufhin, dass der Abschluss einer
Reiserücktrittsversicherung dem Mieter empfohlen wird.
Es wird folgende Stornogebühr vereinbart:
bis 50 Tage vor Reiseantritt ist eine kostenfreie Stornierung möglich.
ab 49 Tage vor Mietbeginn : 10 % des Mietpreises
bis 35 Tage vor Mietbeginn : 30 % des Mietpreises
bis 21 Tage vor Mietbeginn : 60 % des Mietpreises
bis 14 Tage vor Mietbeginn : 90 % des Mietpreises
später als 14 Tage vor Mietbeginn : 100 % des Mietpreises
Kündigung durch den Vermieter :
Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der
Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter trotz
vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung)
nicht fristgerecht leistet oder der Mieter sich vertragswidrig verhält, so
dass dem Vermieter das Vertragsverhältnis nicht mehr zuzumuten ist.
In diesem Falle kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis zur
Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns
verlangen.
Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände :
Der Mietvertrag kann von beiden Seiten gekündigt werden, wenn die
Erfüllung des Vertrages infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer
höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird.
Beide Vertragsparteien werden von ihren vertraglichen Verpflichtungen
frei. Sie müssen jedoch der jeweils anderen Vertragspartei bereits
erbrachte Leistungen erstatten.
Haftung des Vermieters :
Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjektes
und ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß
zu erbringen und während der gesamten Mietzeit zu erhalten. Der
Vermieter haftet nicht gemäß § 536a BGB. Die Haftung des Vermieters
für Sachschäden aus unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen, soweit sie
nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des
Vermieters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Vermieter haftet
nicht für höhere Gewalt, wie Brand, Überschwemmung o.ä.
Änderung des Vertrages :
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie allen
rechtserheblichen Erklärungen bedürfen der Schriftform.
Rechtswahl und Gerichtsstand :
Es findet deutsches Recht Anwendung.
Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht
Borken zuständig, soweit gesetzlich nichts dagegen steht.
Stand: 28.12.2015